Bausachverständiger Hauskauf Beratung Berater Immobilien Dortmund Waltrop

Stillschweigende Abnahme

Die stillschweigende oder konkludierende Abnahme erfolgt durch schlüssiges Handeln des Bauherrn. Wird das Haus zum Beispiel postwendend weiterverkauft, gilt das als stillschweigende Abnahme. Lässt der Bauherr nach Fassadenarbeiten das Gerüst abbauen, wird das ebenfalls als stillschweigende Abnahme bewertet. Auch Einzug ins Gebäude, Inebtriebnahme des Heizkessels oder Bezahlung der Rechnung lässt aus dem Handeln des Bauherrn schließen, dass er die Arbeit des Handwerkers akzeptiert. Die dabei gültige Frist beträgt sechs Werktage. In dieser Zeit muss eine schriftliche Mängelrüge beim Handwerker eingetroffen sein.

 

 

 

 

 

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